AGB
Präambel:
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit zwischen unserem Unternehmen und unseren Geschäftskunden. In einem von ständigem Wandel geprägten Marktumfeld streben wir partnerschaftliche Lösungen an. Gleichzeitig behalten wir uns vor, bei außergewöhnlichen Umständen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz unserer Geschäftsinteressen zu ergreifen. Unser Ziel ist es, auch in schwierigen Marktsituationen faire und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
§1 Geltungsbereich und Grundlagen:
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden ausschließlich Anwendung auf Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Verkauf an Verbraucher ist ausgeschlossen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Zur Rechtssicherheit beider Parteien bedürfen sämtliche Vereinbarungen der Textform. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen.
§2 Vertragsschluss und Preisgestaltung:
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers innerhalb von zehn Werktagen durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die Ware ausliefern. Produktionsbedingte Änderungen in Form, Farbe und Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor. Handelsübliche Abweichungen und technische Verbesserungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Der Abschluss und die Erfüllung aller Verträge erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Käufer unverzüglich informieren und eine bereits erhaltene Gegenleistung umgehend zurückerstatten. Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Marktbedingungen. Bei wesentlichen Änderungen der Kostenfaktoren behalten wir uns eine Anpassung der vereinbarten Preise vor. Als wesentlich gilt eine Änderung der Rohstoffpreise um mehr als zehn Prozent, der Energiekosten um mehr als zehn Prozent, der Transportkosten um mehr als zehn Prozent oder eine Wechselkursschwankung von mehr als zehn Prozent innerhalb eines Kalenderjahres. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 15 Prozent steht dem Käufer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Über solche Preisanpassungen werden wir den Käufer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informieren.
§3 Lieferung und Logistik:
Die Lieferung unserer Waren erfolgt ab unserem Lager beziehungsweise bei Direktlieferungen ab Werk des Herstellers. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, die Entladung der Ware unverzüglich und sachgerecht durchzuführen. Hierfür hat er geeignete Entladevorrichtungen und ausreichend qualifiziertes Personal bereitzustellen.Wartezeiten von mehr als einer Stunde werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Die zur Lieferung verwendeten EURO-Paletten und Ladehilfsmittel werden dem Käufer zum aktuellen Marktpreis berechnet. Bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand erhält der Käufer eine Gutschrift über den berechneten Betrag, abzüglich einer angemessenen Handling-pauschale für die Rücknahme und Prüfung der Ladehilfsmittel. Lieferfristen und -termine verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt insbesondere bei Naturereignissen, Epidemien, Pandemien sowie deren Folgewirkungen auf Lieferketten und Produktionsabläufe. Gleiches gilt bei Cyberangriffen, digitalen Systemausfällen sowie erheblichen Störungen unserer eigenen Lieferkette oder der unserer Zulieferer. Als höhere Gewalt gelten auch unvorhergesehene behördliche Maßnahmen, geopolitische Ereignisse mit Auswirkung auf Handel oder Transport sowie kriegerische oder terroristische Aktivitäten und deren Folgen für die internationalen Handelsbeziehun-gen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Über den Eintritt einer solchen Situation werden wir den Käufer unverzüglich informieren und gemeinsam nach einer angemessenen Lösung suchen. Sollte das Hindernis auch nach Ablauf von zwei Monaten fortbestehen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§4 Abrufaufträge und Bevorratung:
Bei Abrufaufträgen ist der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss vollständig abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufene Ware zu liefern und zu berechnen oder vom noch offenen Teil des Vertrags zurückzutreten. In diesem Fall können wir Schadensersatz verlangen und die Preise für noch nicht abgerufene Mengen entsprechend den aktuellen Marktbedingungen anpassen. Sondervereinbarungen zur Bevorratung von Waren bedürfen der Schriftform. In diesen Vereinbarungen werden die maximale Lagerdauer, die Kostentragung sowie die Möglichkeiten zur Preisanpassung individuell geregelt.
§5 Eigentumsvorbehalt:
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Einbau unserer Ware erfolgt unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt im Sinne des §449 BGB. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag räumt der Käufer uns ein sofortiges Zugangs- und Rückholrecht ein. In diesen Fällen entfällt das Erfordernis einer vorherigen Ankündigung, wenn nach konkreten Umständen die Gefahr des Abhandenkommens der Vorbehaltsware besteht. Der Käufer erkennt dieses besondere Sicherungsrecht unwiderruflich an und verpflichtet sich, den Zugang zu allen Räumlichkeiten, in denen sich die Vorbehaltsware befindet, unverzüglich zu gewähren. Der Käufer stellt sicher, dass auch im Falle seiner Abwesenheit bevollmächtigte Mitarbeiter diese Zugangsmöglichkeit gewährleisten. Die Ausübung dieses Sicherungsrechts erfolgt unter Wahrung berechtigter Sicherheitsinteressen des Käufers und unter Ausschluss aller nicht zwingend erforderlichen Zwangsmaßnahmen. Auf Verlangen legitimieren sich unsere Beauftragten durch einen Nachweis der Forderung und diesen Vertragsbedingungen. Der Käufer trägt nur die notwendigen Kosten des Ausbaus und der Rückholung. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware tritt der Käufer bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab. Er bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtun-gen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug erlischt diese Ermächtigung. Bei Verarbeitung oder Vermischung unserer Ware erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Der Käufer verwahrt dieses Miteigentum unentgeltlich für uns.
§6 Mängel und Gewährleistung:
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Solche Mängel sind uns gegenüber sofort bei Lieferung zu rügen. Versteckte Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelrüge muss in Textform erfolgen und eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die genannten Verjährungsfristen finden keine Anwendung in Fällen der Arglist oder des vorsätzlichen Handelns unsererseits. In solchen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware. Bei versteckten Mängeln beginnt die Verjährung erst mit deren Entdeckung, wobei auch hier die maximale Verjährungsfrist ein Jahr nach Ablieferung der Ware nicht überschreiten darf, es sei denn, es liegt einer der oben genannten Ausnahmefälle vor. Eine Rücknahme von Waren ist bei Sonder-bestel-lungen grundsätzlich ausgeschlossen. Bei anderen Waren erfolgt eine Rücknahme nur in einwandfreiem Zustand. Die Gutschrift erfolgt abzüglich einer Bearbeitungs-pauschale in Höhe von zwanzig Prozent des Warenwerts. Handelsüblicher Bruch und Schwund stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Rückgabe.
§7 Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen gewähren wir zwei Prozent Skonto auf den Warenwert. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus werden bei Zahlungsverzug alle noch offenen Forderungen sofort fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorkasse. Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers erkennbar, sind wir berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Außerdem können wir in diesem Fall von noch nicht erfüllten Verträgen zurücktreten. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist nur mit solchen Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis, die auf Mängeln der gelieferten Ware beruhen.
§8 Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz. Dieser ist auch ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen ist. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§9 Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
§10 Teilunwirksamkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Die Parteien verpflichten sich, an einer entsprechenden Neuregelung konkret mitzuwirken. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Stand: Januar 2025